Einsatzgebiete der Rückverfolgung-Software

 

  • interner Postdienst: Annahme, Umlagerung und Zustellung externer Anlieferungen  
  • Erfassung und Realisierung interner logistischer Aufgaben
  • Handling besonders sensibler Produkte, wie gefährliche Gegenstände, medizinische oder wertintensive Erzeugnisse
  • Dokumentation von Dienstleistungen wie Auf- und Abbau
  • Abrechnung von Dienstleistungen Dritter
  • Prozessdatenerfassung bei besonders wichtigen oder störanfälligen Prozessen
  • Inventarverwaltung

 

 

 

 

Zeitersparnis dank Rückverfolgung mittels Tracking und Tracing. In unserem neuen Video "Die Track & Trace Software für Ihr Unternehmen" stellen wir Ihnen unser Produkt di:ALog intrack genauer vor. Mit dieser Software erhalten Sie sofort Auskunft über den Verbleib Ihrer Sendungen, die exakte Nachvollziehbarkeit Ihrer gesamten logistischen Kette und eine eindeutige Beweissicherung mittels Foto-Dokumentation. Der Einsatz der Software kann sowohl in der Intralogistik als auch unternehmensübergreifend über die gesamte Lieferkette erfolgen. Sie sind neugierig geworden?

 

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Weitere Eigenschaften

 

  • Betrieb in der Cloud oder On-Premise auf dem Server vor Ort
  • eindeutige Beweissicherung durch Fotos und Unterschriften
  • Zuordnung von Attributen wie Express, Gefahrenstoff oder Einschreiben
  • unbegrenzte Anzahl von Zwischenlagerungen und Lagerplätzen
  • Erfassung und Verarbeitung der Daten in Echtzeit
  • Weiterarbeit bei Ausfall von WLAN und UMTS möglich
  • Ermittlung der Effizienz von Logistikdienstleistungen
  • Druck von Logistiklabeln
  • Minimierung von erfolglosen Warenübergaben durch Avisierungen
  • sofort Einsatzbereit

Typische Systemerweiterungen

Annahmesysteme

24 Stunden einsatzbereit &  beim Empfänger (Poststelle) kein Personal notwendig

Paketboxsysteme

rund um die Uhr nutzbar & noch mehr Service für den Sendungsempfänger

Speziell für innerbetriebliche Transportaufträge

 

  • effiziente Erfassung und Abrechnung von internen Transportaufträgen
  • eindeutige Kennzeichnung der zu transportierenden Waren
  • Anwesenheit von Personal bei Abholung und Anlieferung durch den Logistiker aufgrund des Fotobeweises nicht notwendig